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SchulAnmeldungOnline Walter-Eucken-Schule Karlsruhe

Haus- und Schulordnung der Walter-Eucken-Schule Karlsruhe

gemäß § 23 (2) Schulgesetz

Um in unserer Schule gut lernen und arbeiten zu können, müssen wir alle Verantwortung übernehmen. Damit wir uns alle wohl fühlen, muss jeder in seiner Besonderheit geachtet und respektiert werden. Die folgenden grundsätzlichen Regelungen sollen unser Zusammenleben erleichtern.

Allgemeines:


Alarmordnung  Der Alarm- und Fluchtwegeplan hängt in jedem Klassenzimmer aus.
Balkone Das Betreten der Fluchtbalkone ist nur im Alarmfall erlaubt.
Diebstahl   Achten Sie auf Ihre Wertgegenstände, noch besser lassen Sie Ihre Wertgegenstände zu Hause, weil weder der Schulträger noch die Schule bei Verlust oder Beschädigung haften
Fundsachen Fundsachen sind unverzüglich beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
Gewalt Jede Form physischer und psychischer Gewaltanwendung, insbesondere (Cyber-)Mobbing, wird an unserer Schule nicht geduldet.
Haftung Beschädigungen und Verschmutzungen werden auf Kosten des Verursachers beseitigt.
Kontaktdaten Änderungen Ihrer persönlichen Daten, auch der E-Mail-Adresse oder Ihres Ausbildungsbetriebs, bitten wir unverzüglich dem Sekretariat mitzuteilen.
Mitteilungen Plakate, Aushänge etc. sind nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich.
Parken  Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen erlaubt
Rauchen Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt ein Rauchverbot. Volljährige dürfen nur in der ausgewiesenen Raucherzone rauchen. Dieses Rauchverbot gilt auch für jede Art von elektrischen Zigaretten (E-Produkten).

Schulfremde

Personen

Schulfremde Personen dürfen sich nur mit Genehmigung der Schulleitung im Schulgebäude aufhalten.
Waffen und Drogen    Das Mitführen gefährlicher Gegenstände und von Drogen (auch Alkohol und Cannabis) ist generell verboten. Besteht der Verdacht auf das Mitführen von Drogen, kann die Fachlehrkraft nach ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen eine Taschenkontrolle durchführen. Die Fachlehrkraft wird etwaige vorgefundene Drogen einziehen. Wird die Taschenkontrolle verweigert, muss die betroffene Person das Schulgelände bzw. die Schul-veranstaltung verlassen und wird nach Hause oder in den Ausbildungsbetrieb entlassen.
Unfall Melden Sie Unfälle auf dem Schulgelände oder -weg unverzüglich im Sekretariat.
HausrechtDen Anweisungen des Personals der Walter-Eucken-Schule ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und verweisen (Sie) aus dem Schulgebäude bzw. vom Schulgelände.


Unterricht:

                                       
Essen und TrinkenTrinken während des Unterrichts ist gestattet. Essen ist während des      Unterrichts nicht erlaubt. Nahrungsmittel bleiben in der Schultasche. In      Fachräumen ist weder Essen noch Trinken gestattet.
Mobile Endgeräte

Mobile Endgeräte (Handy, Wearable,…)  sind grundsätzlich während      des Unterrichts ausgeschaltet und in der Schultasche oder Handygarage      aufzubewahren, um Ablenkungen beim Lernen zu vermeiden. Die Fachlehrkraft      kann die unterrichtliche Nutzung autorisieren.

     

Bei Verstoß kann die Fachlehrkraft das mobile Endgerät einziehen. Der      Schüler kann dieses nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abholen.

     

Wird ein mobiles Endgerät von der Person am Körper bei      Leistungsnachweisen (auch Prüfungen) mitgeführt, gilt dies als      Täuschungsversuch.

Pausen In der unterrichtsfreien Zeit dürfen nur volljährige Schüler auf      eigene Gefahr und Verantwortung das Schulgelände verlassen. 
Schülerämter Der Klassenlehrer veranlasst zu Beginn des Schuljahres die Besetzung      folgender Schülerämter: Klassensprecher, Klassenbuchführer,    Klassenordner.
Unterrichtszeit Zu Beginn der Unterrichtsstunde begibt sich jeder Schüler in      seinen Unterrichtsraum. Wenn 10 Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer in      der Klasse sein sollte, so verständigt der Klassensprecher das    Sekretariat.
UnterrichtsbesuchJeder Schüler ist verpflichtet den Unterricht regelmäßig und      ordnungsgemäß zu besuchen. Versäumnisse sind gemäß den Vorschriften zu      entschuldigen (s.      Entschuldigungsregelungen).
Vertretungspläne  Änderungen des Stundenplanes werden über verschiedene Medien      kommuniziert (Monitor Aula, Internet, Untis Mobile App). Jeder Schüler ist      verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren

 Beschlüsse vom:

  • 03. April 2025 in der Gesamtlehrerkonferenz  
  • 10. Mai 2025 in der Schulkonferenz