SchulAnmeldungOnline Walter-Eucken-Schule Karlsruhe

Haus- und Schulordnung der Walter-Eucken-Schule Karlsruhe

gemäß § 23 (2) Schulgesetz

Um in unserer Schule gut lernen und arbeiten zu können, müssen wir alle Verantwortung übernehmen. Damit wir uns alle wohl fühlen, muss jeder in seiner Besonderheit geachtet und respektiert werden. Die folgenden grundsätzlichen Regelungen sollen unser Zusammenleben erleichtern.

Allgemeines:

Alarmordnung  Der Alarm- und Fluchtwegeplan hängt in jedem Klassenzimmer aus.
Balkone Das Betreten der Fluchtbalkone ist nur im Alarmfall erlaubt.
Diebstahl   Achten Sie auf Ihre Wertgegenstände, noch besser lassen Sie Ihre Wertgegenstände zu Hause, weil weder der Schulträger noch die Schule bei Verlust oder Beschädigung haften
Fundsachen Fundsachen sind unverzüglich beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
Gewalt Jede Form physischer und psychischer Gewaltanwendung, insbesondere (Cyber-)Mobbing, wird an unserer Schule nicht geduldet.
Haftung Beschädigungen und Verschmutzungen werden auf Kosten des Verursachers beseitigt.
Kontaktdaten Änderungen Ihrer persönlichen Daten, auch der E-Mail-Adresse oder Ihres Ausbildungsbetriebs, bitten wir unverzüglich dem Sekretariat mitzuteilen.
Mitteilungen Plakate, Aushänge etc. sind nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich.
Parken  Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen erlaubt
Rauchen Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt ein Rauchverbot. Volljährige dürfen nur in der ausgewiesenen Raucherzone rauchen. Dieses Rauchverbot gilt auch für jede Art von elektrischen Zigaretten (E-Produkten).

Schulfremde

Personen

Schulfremde Personen dürfen sich nur mit Genehmigung der Schulleitung im Schulgebäude aufhalten.
Waffen und Drogen    Das Mitführen gefährlicher Gegenstände sowie Drogen (auch Alkohol) ist generell verboten.
Unfall Melden Sie Unfälle auf dem Schulgelände oder -weg unverzüglich im Sekretariat.

Unterricht:

Essen und Trinken Trinken während des Unterrichts ist gestattet. Essen ist während des Unterrichts nicht erlaubt. Nahrungsmittel bleiben in der Schultasche. In Fachräumen ist weder Essen noch Trinken gestattet.
Mobile Endgeräte

Mobile Endgeräte (Handy, Wearable,…)  sind grundsätzlich während des Unterrichts ausgeschaltet und in der Schultasche oder Handygarage aufzubewahren, um Ablenkungen beim Lernen zu vermeiden. Die Fachlehrkraft kann die unterrichtliche Nutzung autorisieren.

Bei Verstoß kann die Fachlehrkraft das mobile Endgerät einziehen. Der Schüler kann dieses nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abholen.

Wird ein mobiles Endgerät von der Person am Körper bei Leistungsnachweisen (auch Prüfungen) mitgeführt, gilt dies als Täuschungsversuch.

Pausen  In der unterrichtsfreien Zeit dürfen nur volljährige Schüler auf eigene Gefahr und Verantwortung das Schulgelände verlassen. 
Schülerämter  Der Klassenlehrer veranlasst zu Beginn des Schuljahres die Besetzung folgender Schülerämter: Klassensprecher, Klassenbuchführer, Klassenordner.
Unterrichtszeit  Zu Beginn der Unterrichtsstunde begibt sich jeder Schüler in seinen Unterrichtsraum. Wenn 10 Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer in der Klasse sein sollte, so verständigt der Klassensprecher das Sekretariat.
Unterrichtsbesuch Jeder Schüler ist verpflichtet den Unterricht regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen. Versäumnisse sind gemäß den Vorschriften zu entschuldigen (s. Entschuldigungsregelungen).
Vertretungspläne   Änderungen des Stundenplanes werden über verschiedene Medien kommuniziert (Monitor Aula, Internet, Untis Mobile App). Jeder Schüler ist verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren

 Beschlüsse vom:

  • 04. April 2019 in der Gesamtlehrerkonferenz
  • 11. April 2019 in der Schulkonferenz