Haus- und Schulordnung der Walter-Eucken-Schule Karlsruhe
gemäß § 23 (2) Schulgesetz
Um in unserer Schule gut lernen und arbeiten zu können, müssen wir alle Verantwortung übernehmen. Damit wir uns alle wohl fühlen, muss jeder in seiner Besonderheit geachtet und respektiert werden. Die folgenden grundsätzlichen Regelungen sollen unser Zusammenleben erleichtern.
Allgemeines:
Alarmordnung | Der Alarm- und Fluchtwegeplan hängt in jedem Klassenzimmer aus. |
Balkone | Das Betreten der Fluchtbalkone ist nur im Alarmfall erlaubt. |
Diebstahl | Achten Sie auf Ihre Wertgegenstände, noch besser lassen Sie Ihre Wertgegenstände zu Hause, weil weder der Schulträger noch die Schule bei Verlust oder Beschädigung haften |
Fundsachen | Fundsachen sind unverzüglich beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. |
Gewalt | Jede Form physischer und psychischer Gewaltanwendung, insbesondere (Cyber-)Mobbing, wird an unserer Schule nicht geduldet. |
Haftung | Beschädigungen und Verschmutzungen werden auf Kosten des Verursachers beseitigt. |
Kontaktdaten | Änderungen Ihrer persönlichen Daten, auch der E-Mail-Adresse oder Ihres Ausbildungsbetriebs, bitten wir unverzüglich dem Sekretariat mitzuteilen. |
Mitteilungen | Plakate, Aushänge etc. sind nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich. |
Parken | Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen erlaubt |
Rauchen | Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt ein Rauchverbot. Volljährige dürfen nur in der ausgewiesenen Raucherzone rauchen. Dieses Rauchverbot gilt auch für jede Art von elektrischen Zigaretten (E-Produkten). |
Schulfremde Personen |
Schulfremde Personen dürfen sich nur mit Genehmigung der Schulleitung im Schulgebäude aufhalten. |
Waffen und Drogen | Das Mitführen gefährlicher Gegenstände und von Drogen (auch Alkohol und Cannabis) ist generell verboten. Besteht der Verdacht auf das Mitführen von Drogen, kann die Fachlehrkraft nach ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen eine Taschenkontrolle durchführen. Die Fachlehrkraft wird etwaige vorgefundene Drogen einziehen. Wird die Taschenkontrolle verweigert, muss die betroffene Person das Schulgelände bzw. die Schul-veranstaltung verlassen und wird nach Hause oder in den Ausbildungsbetrieb entlassen. |
Unfall | Melden Sie Unfälle auf dem Schulgelände oder -weg unverzüglich im Sekretariat. |
Hausrecht | Den Anweisungen des Personals der Walter-Eucken-Schule ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und verweisen (Sie) aus dem Schulgebäude bzw. vom Schulgelände. |
Unterricht:
Essen und Trinken | Trinken während des Unterrichts ist gestattet. Essen ist während des Unterrichts nicht erlaubt. Nahrungsmittel bleiben in der Schultasche. In Fachräumen ist weder Essen noch Trinken gestattet. |
Mobile Endgeräte | Mobile Endgeräte (Handy, Wearable,…) sind grundsätzlich während des Unterrichts ausgeschaltet und in der Schultasche oder Handygarage aufzubewahren, um Ablenkungen beim Lernen zu vermeiden. Die Fachlehrkraft kann die unterrichtliche Nutzung autorisieren. Bei Verstoß kann die Fachlehrkraft das mobile Endgerät einziehen. Der Schüler kann dieses nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abholen. Wird ein mobiles Endgerät von der Person am Körper bei Leistungsnachweisen (auch Prüfungen) mitgeführt, gilt dies als Täuschungsversuch. |
Pausen | In der unterrichtsfreien Zeit dürfen nur volljährige Schüler auf eigene Gefahr und Verantwortung das Schulgelände verlassen. |
Schülerämter | Der Klassenlehrer veranlasst zu Beginn des Schuljahres die Besetzung folgender Schülerämter: Klassensprecher, Klassenbuchführer, Klassenordner. |
Unterrichtszeit | Zu Beginn der Unterrichtsstunde begibt sich jeder Schüler in seinen Unterrichtsraum. Wenn 10 Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer in der Klasse sein sollte, so verständigt der Klassensprecher das Sekretariat. |
Unterrichtsbesuch | Jeder Schüler ist verpflichtet den Unterricht regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen. Versäumnisse sind gemäß den Vorschriften zu entschuldigen (s. Entschuldigungsregelungen). |
Vertretungspläne | Änderungen des Stundenplanes werden über verschiedene Medien kommuniziert (Monitor Aula, Internet, Untis Mobile App). Jeder Schüler ist verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren |
Beschlüsse vom:
- 03. April 2025 in der Gesamtlehrerkonferenz
- 10. Mai 2025 in der Schulkonferenz